Beschreibung
Terrestrische Frequenzen sind nur in begrenztem Maß vorhanden. Ihre Verteilung ist daher unter den privaten Bewerbern, aber auch zwischen ihnen und öffentlich-rechtlichen Anstalten häufig umstritten und war wiederholt Anlaß für Rechtsstreitigkeiten. Nach einer historischen Aufarbeitung analysiert der Verfasser zunächst, wie die Frequenzplanung im dualen System auf Länder- und Bundesebene geregelt ist. Bei der rundfunkverfassungsrechtlichen Prüfung dieser Vorschriften zeigt sich, daß die Weiternutzung von Altfrequenzen der Rundfunkanstalten rechtmäßig ist, die Vorschriften über die Zuordnung neuer Frequenzen aber auf einem verfehlten Verständnis des Verhältnisses der beiden Säulen der Rundfunkordnung beruhen und der Programmautonomie nicht förderlich sind. Die verfassungsrechtlich gebotene Koordination der Telekommunikationskompetenz des Bundes (Art. 73 Nr. 7, 87 f GG) mit der Rundfunkkompetenz der Länder ist im Telekommunikationsgesetz ebenfalls nur unzureichend geregelt und erfordert eine verfassungskonforme Auslegung der Vorschriften. Eine Erörterung der in der Praxis umstrittenen Sachfragen rundet das Werk ab.
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