
Beschreibung
GRUNDGESETZ für die Bundesrepublik Deutschland – Fassung vom 28. Juni 2022: Mit neuem Artikel 87a - Sondervermögen für die Bundeswehr bis zu 100 Milliarden Euro
GRUNDGESETZ für die Bundesrepublik Deutschland – Fassung vom 28. Juni 2022: Mit neuem Artikel 87a - Sondervermögen für die Bundeswehr bis zu 100 Milliarden Euro von ohne im Online-Buchhandel:


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